Sportliche Vereinigung Gartow e.V.

 Die Sportversicherung


Ein immer wieder auftauchendes Thema in Sportvereinen ist die „Versicherungsfrage“, die sich eigentlich aus mehreren Fragen zusammensetzt:

1. Wer ist versichert?
2. Was ist versichert?
3. Was beinhaltet die Versicherung?
4. Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?

Bevor ich auf diese Fragen eingehe, ein paar Anmerkungen vorweg: Die Sportversicherung ist eine Art Beihilfe. Das heißt, dass bei allen Schadensereignissen zuerst die eigenen Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung, Beihilfeeinrichtungen, Träger der Sozialhilfe) in Anspruch genommen werden müssen. Unfallschäden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr fallen nicht unter diese Sportversicherung, sondern unterstehen direkt der Sporthilfe Niedersachsen und dem Kommunalen Schadenausgleich.

1. Wer ist versichert? Alle Sportvereine und deren aktive und passive Mitglieder, die 18 Jahre und älter sind, sind über den Landessportbund Niedersachsen (Sporthilfe Niedersachsen) versichert. Dazu gehören auch die Übungsleiter und Trainer, Schieds- und Kampfrichter, Helfer bei Veranstaltungen und die sog. Funktionäre. 

2. Was ist versichert? Sämtliche satzungsgemäßen sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen sind versichert. Dazu zählen neben Sporthallen und -plätzen auch Schwimmbäder und andere Räumlichkeiten, die zur Ausübung der jeweiligen Sportart genutzt werden. Auch versichert sind sog. Wegeunfälle, d.h. Unfälle, die auf dem Weg von der Wohnung zum Training oder auf dem Rückweg vom Training passieren. Versichert sind die Mitglieder des Sportvereins auch, wenn sie an auswärtigen Veranstaltungen teilnehmen. 

3. Was beinhaltet die Versicherung? Versicherungsschutz besteht „gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle“. Für aktive Sportler, also auch Trainer, Übungsleiter und Funktionäre (so sie denn älter als 18 Jahre sind), ist der Versicherungsschutz dahingehend erweitert, dass Zusätzlich zu der Versicherung der Sporthilfe kann jeder Verein Versicherungen abschließen, die eine Erweiterung oder Ergänzung der bisher beschriebenen Leistungen sind. Die Sportliche Vereinigung Gartow hat für ihre Mitglieder aufgrund der großen Entfernungen, die z.T. zurückgelegt werden (müssen), eine zusätzliche PKW-Einsatzversicherung abgeschlossen. 

4. Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten? Ist während des Trainings oder auf dem Weg von der Wohnung zum Trainingsort bzw. auf dem Nachhauseweg ein Unfall geschehen, muss der Schaden unserem zuständigen Vorstandsmitglied Gudrun Robohm gemeldet werden, die die entsprechenden Formulare hat und dann die Schadenmeldung ausfüllt und weiterreicht.

Auf jeden Fall muss jede(r) Geschädigte bei Haftpflichtschäden beachten, dass
- sie/er die Schadenmeldung nicht selbst ausfüllt
- sie/er den Schaden nicht selbst reguliert,
- sie/er kein Schuldanerkenntnis abgibt,
- sie/er gegen Mahnbescheide und Zwangsvollstreckungen sofort innerhalb der Fristen Widerspruch bzw. Einspruch beim zuständigen Amtsgericht (Dannenberg) einlegt,
- sie/er keinen Schriftwechsel mit der gegnerischen Partei führt,

- Schäden über € 1.500,-- dem Versicherungsbüro der Sporthilfe Niedersachsen sofort telefonisch (0511/1268-5200) zu melden.

(Klaus-Martin Brandmeyer)

 (Stand Januar 2004)
 

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